Träger der Raumordnung
Version vom 29. Mai 2020, 08:03 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Träger der Regionalplanung sind die Regionalen Planungsverbände. Sie erfüllen diese Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis.Darüber hinaus können sie Aufgaben ihrer Mitglieder in der Regionalentwicklung wahrnehmen. (BayLplG Art. 8 Abs. 1)
Institutionen
Normen
- BayLplG Art. 8 Abs. 1 (Regionale Planungsverbände)