Öffentliches Vereinsrecht
Version vom 20. Mai 2020, 15:35 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Das öffentliche Vereinsrecht regelt die Befugnisse des Staates, gegen Vereine, die die Vereinsfreiheit mißbrauchen, zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung einzuschreiten. Dies kann nach VereinsG § 1 Abs. 2 nur nach Maßgabe des Vereinsgesetzes erfolgen.