Nicht wirtschaftlicher Verein
Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts (BGB § 21).
Normen
Grundgesetz (GG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Publikationen
- Matthias Scheck, Die Tätigkeit von Idealvereinen im Spannungsverhältnis zwischen Vereinsautonomie und kartellrechtlichen Verhaltensanforderungen, Tectum Wissenschaftsverlag, 2014, ISBN 9783828858138
Siehe auch
- Verein
- Abgrenzung: ausländischer Verein