Ausgangssperre
Version vom 28. März 2020, 06:49 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Eine Ausgangssperre kann aufgrund IfSG § 28 verhängt werden. Danach können Personen verpflichtet werden, bestimmte Orte nicht zu betreten und den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen.