Ausnahmen von der Vergabepflicht
Normen
Allgemeine Ausnahmen
- GWB § 107 Allgemeine Ausnahmen
- GWB § 108 Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit
- GWB § 109 Ausnahmen für Vergaben auf der Grundlage internationaler Verfahrensregeln
Ausnahmen nur für öffentliche Auftraggeber
Ausnahmen nur für Sektorenauftraggeber