Lieferauftrag
Version vom 15. Juli 2019, 09:39 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Lieferaufträge sind nach GWB § 103 Abs. 1 Verträge zur Beschaffung von Waren, die insbesondere Kauf oder Ratenkauf oder Leasing, Mietverhältnisse oder Pachtverhältnisse mit oder ohne Kaufoption betreffen. Die Verträge können auch Nebenleistungen umfassen.
Normen
- GWB § 103 Abs. 1