Juristische Person des öffentlichen Rechts
Arten
Körperschaften des öffentlichen Rechts
Gebietskörperschaften
Die Stadt Burgkunstadt ist als Gebietskörperschaft (GO Art. 1) eine juristische Person des öffentlichen Rechts<ref>Knemeyer, Bayerisches Kommunalrecht, 1. Aufl. 2011, Alpmann Schmidt, Rdnr. 404</ref>. Die Gemeinde wird nach Art. 29 GO durch
- den Gemeinderat verwaltet,
- soweit nicht der erste Bürgermeister selbständig entscheidet (Art. 37 GO)
(Hauptorgane).
Selbstverwaltungskörperschaften
Anstalten des öffentlichen Rechts
Stiftungen des öffentlichen Rechts
Normen
Rechtsprechung
Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
- BVerfG, Beschluss 07.06.1977 - 1 BvR 108/73 - Stadtwerke Hameln - kein Grundrechtsschutz juristischer Personen des öffentlichen Rechts: Es kommt nicht darauf an, ob die Wasserversorgung in (verwaltungs-)privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Formen durchgeführt wird, sondern allein darauf, daß die daseinsfürsorgende Leistung ihrer Rechtsnatur nach in Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe erbracht wird. (BVerfGE 45, 63, 78, 79)
- BVerfG, Beschluss vom 02.05.1967 - 1 BvR 578/63 - Die Grundrechte gelten grundsätzlich nicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit die öffentliche Aufgaben wahrnehmen; insoweit steht ihnen der Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde nicht zu.(Ls.)
Publikationen
- Wikipedia Juristische Person des öffentlichen Rechts
- Wikipedia Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)
Siehe auch
Fußnoten
<references />