Juristische Person des öffentlichen Rechts

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Arten

Körperschaften des öffentlichen Rechts

Gebietskörperschaften

Die Stadt Burgkunstadt ist als Gebietskörperschaft (GO Art. 1) eine juristische Person des öffentlichen Rechts<ref>Knemeyer, Bayerisches Kommunalrecht, 1. Aufl. 2011, Alpmann Schmidt, Rdnr. 404</ref>. Die Gemeinde wird nach Art. 29 GO durch

(Hauptorgane).

Selbstverwaltungskörperschaften

Anstalten des öffentlichen Rechts

Stiftungen des öffentlichen Rechts

Normen

Rechtsprechung

Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

  • BVerfG, Beschluss 07.06.1977 - 1 BvR 108/73 - Stadtwerke Hameln - kein Grundrechtsschutz juristischer Personen des öffentlichen Rechts: Es kommt nicht darauf an, ob die Wasserversorgung in (verwaltungs-)privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Formen durchgeführt wird, sondern allein darauf, daß die daseinsfürsorgende Leistung ihrer Rechtsnatur nach in Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe erbracht wird. (BVerfGE 45, 63, 78, 79)
  • BVerfG, Beschluss vom 02.05.1967 - 1 BvR 578/63 - Die Grundrechte gelten grundsätzlich nicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit die öffentliche Aufgaben wahrnehmen; insoweit steht ihnen der Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde nicht zu.(Ls.)

Publikationen

Fußnoten

<references />