Vergnügungssteuer

Aus Kommunalwiki
Version vom 7. Oktober 2015, 22:21 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Eine Vergnügungssteuer darf nach Art. 3 Abs. 3 Satz 1 KAG nicht als Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer erhoben werden.

Normen

Publikationen

Siehe auch