Anstalt des öffentlichen Rechts
Version vom 23. Juli 2013, 14:41 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge)
Kommunalunternehmen
Das in Art. 86 Nr. 2, 89 Abs. 1 Satz 1 GO geregelte Kommunalunternehmen ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts.
Das in Art. 86 Nr. 2, 89 Abs. 1 Satz 1 GO geregelte Kommunalunternehmen ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts.