Datenschutzbeauftragter

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Die Stadt Burgkunstadt hat nach BayDSG Art. 25 Abs. 2 Satz 1 als öffentliche Stelle, die personenbezogene Daten mit Hilfe von automatisierten Verfahren verarbeitet oder nutzt, einen ihrer Beschäftigten zum behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen<ref>siehe auch http://www.burgkunstadt.de/1411_DEU_WWW.php?publish[bbwtyp]=leistung&publish[bbwid]=3471&bbwtitle=Datenschutzbeauftragte%2C+Kommune</ref>.

Normen

Rechtsprechung

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references />