Träger der Raumordnung
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Träger der Regionalplanung sind die Regionalen Planungsverbände. Sie erfüllen diese Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis.3Darüber hinaus können sie Aufgaben ihrer Mitglieder in der Regionalentwicklung wahrnehmen. (BayLplG Art. 8 Abs. 1)
Normen
- BayLplG Art. 8 Abs. 1 (Regionale Planungsverbände)