Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)

Aus Kommunalwiki
Version vom 2. Juni 2016, 11:58 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Norm ist außer Kraft.

Die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) wurde durch besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen im Abschnitt 6 der Vergabeverordnung (VgV) ersetzt<ref>Quelle: https://www.vergabe24.de/wissen/tipps-und-hilfe/vergabelexikon/vergabelexikon-v/vof.html - abgerufen am 02.06.2016 um 13:57 Uhr; Anna Schlange-Schöningen, Das ist neu beim Vergaberecht</ref>

Stufen

Teilnahmewettbewerb

Verhandlung und Wertung der ausgehandelten Angebote

Normen

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references/>