Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)
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Diese Norm ist außer Kraft.
Die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) wurde durch besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen im Abschnitt 6 der Vergabeverordnung (VgV) ersetzt<ref>Quelle: https://www.vergabe24.de/wissen/tipps-und-hilfe/vergabelexikon/vergabelexikon-v/vof.html - abgerufen am 02.06.2016 um 13:57 Uhr; Anna Schlange-Schöningen, Das ist neu beim Vergaberecht</ref>
Stufen
Teilnahmewettbewerb
Verhandlung und Wertung der ausgehandelten Angebote
Normen
Publikationen
- Wikipedia
- Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung S. 65 ff.
Siehe auch
Fußnoten
<references/>