Genehmigung von Nebentätigkeiten

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Nach § 13 Abs. 2 Nr. 1b der Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt vom 14.05.2014 gehört zu den Aufgaben des Ersten Bürgermeisters insbesondere auch die Genehmigung von Nebentätigkeiten.

Normen

Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt

Siehe auch