Öffentliche Sachen im Gemeingebrauch

Aus Kommunalwiki
Version vom 21. April 2016, 16:15 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Öffentliche Sachen im Gemeingebrauch können von der Öffentlichkeit grundsätzlich ohne vorherige Zulassung benutzt werden. Ein Beispiel hierfür sind die öffentlichen Straßen. Eine Ausnahme besteht insofern für die Sondernutzung öffentlicher Sachen im Gemeingebrauch, also eine Nutzung, die über den bestimmungsgemäßen Gemeingebrauch hinausgeht: Hier ist eine vorherige Genehmigung nötig.<ref>Quelle: Wikipedia. Recht der öffentlichen Sachen (04.07.2013 19:28</ref>

Siehe auch

Normen

Fußnoten

<references />