Gewässer zweiter Ordnung
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Das Staatsministerium erlässt die Verzeichnisse über die Gewässer zweiter Ordnung und die Wildbäche durch Allgemeinverfügung. (BayWG Art. 3 Abs. 1 Satz 1)
Stadt Burgkunstadt
In dem Verzeichnis über Gewässer zweiter Ordnung sidn keine Gewässer im Stadtgebiet Burgkunstadt aufgeführt<ref>Quelle: Herr E./IB Miller in der Stadtratssitzung am 05.04.2016</ref>
Normen
- BayWG Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 Einteilung der oberirdischen Gewässer
- BayWG Art. 3 Gewässerverzeichnisse
Publikationen
Siehe auch
Fußnoten
<references/>