Abstammung
Version vom 13. März 2016, 11:55 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge)
Begriff
"Die - in Art. 3 Abs. 3 GG verwendeten - Begriffe "Abstammung", "Heimat" und "Herkunft" überschneiden und ergänzen einander nach dem üblichen Sprachgebrauch wechselseitig, wobei jedoch "Abstammung" vornehmlich die natürliche biologische Beziehung eines Menschen zu seinen Vorfahren... bezeichnet<ref>(vgl. BVerfGE 5, 17 [22])</ref>."<ref>BVerfG, Beschluss vom 22.01.1959 - 1 BvR 154/55 Abs. 18</ref>
Einzelfälle
"Vetternwirtschaft"
""Eine Ungleichbehandlung anhand der Abstammung liegt ... auch dann vor, wenn es etwa bei Bewerbungen für öffentliche Stellen oder bei öffentlichen Ausschreibungen zu „Vetternwirtschaft“ im Wortsinn kommt."<ref> Quelle: zu Art. 3 Abs. 3 GG, Rdnr. 839</ref>
Normen
- GG Art. 3 Abs. 3 Satz 1
Rechtsprechung
- BVerfG, Beschluss vom 22.01.1959 - 1 BvR 154/55 = BVerfGE 9, 124 - Armenrecht
- BVerfG, Beschluss vom 25.05.1956 - 1 BvR 83/56 = BVerfGE 5, 17 - Volljährigkeit - Flüchtling - Verfassungsbeschwerdefrist
Fußnoten
<references/>