Kommunalaufsicht
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Die Kommunalaufsicht besteht aus
- Rechtsaufsicht in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises
- zusätzlich Fachaufsicht in Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises.
Sie wird über die Stadt Burgkunstadt gemäß Art. 110 GO durch das Landratsamt Lichtenfels ausgeübt.
Nach Art. 108 GO (Sinn der staatlichen Aufsicht) sollen die Aufsichtsbehörden die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben verständnisvoll beraten, fördern und schützen sowie die Entschlußkraft und die Selbstverantwortung der Gemeindeorgane stärken.