Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung
Die Wohnung ist unverletzlich. (GG Art. 13 Abs. 1)
Schutzbereich
Persönlicher Schutzbereich
"Grundrechtsträger des Art. 13 Abs. 1 GG ist jeder Inhaber oder Bewohner eines Wohnraums, unabhängig davon, auf welchen Rechtsverhältnissen die Nutzung des Wohnraums beruht. Bei mehreren Bewohnern einer Wohnung steht das Grundrecht jedem Einzelnen, bei Familien mithin jedem Familienmitglied zu. "<ref>BVerfG, Urteil vom 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98; 1 BvR 1084/99 Abs. 162 - Großer Lauschangriff</ref>
Sachlicher Schutzbereich
Konkurrenzen
"Maßnahmen der Wohnraumüberwachung können aber nicht nur Wohnungsinhaber, sondern auch zufällig in einer Wohnung Anwesende erfassen. Diese Personen sind zwar nicht in ihrem Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG, wohl aber in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht betroffen. Der Schutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG kann insofern allerdings nicht weiter reichen als derjenige aus Art. 13 Abs. 1 und 3 GG."<ref>BVerfG, Urteil vom 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98; 1 BvR 1084/99 Abs. 162 - Großer Lauschangriff</ref>
Normen
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Grundgesetz (GG)
Europäische Menschenrechtskonvention (Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten)
- EMRK Art. 8 Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
Verfassung des Freistaates Bayern (BV)
Rechtsprechung
Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
- BVerfG, Beschluss vom 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05 - Betriebsbetretungsrecht
- BVerfG, Urteil vom 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98; 1 BvR 1084/99 - Großer Lauschangriff
- BVerfG, Urteil vom 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00 - Wohnungsdurchsuchung bei Gefahr im Verzug
- BVerfG, Beschluss vom 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92 - Durchsuchungsanordnung II
- BVerfG, Beschluss vom 13.10.1971 - 1 BvR 280/66 - Betriebsbetretungsrecht
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Publikationen
Fachbücher
- Thomas Krings, Der Grundrechtsberechtigte des Grundrechts aus Art. 13 GG, Verlag C.H. Beck, München 2009, ISBN 9783631593820
Fachaufsätze
- Friedrich Schoch, Die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG, Jura 2010, S. 22–. 31
Siehe auch
Fußnoten
<references/>