Auskunftsanspruch im Verwaltungsverfahren

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Normen

Rechtsprechung

  • BVerwG, Urteil vom 16.09.1980 - 1 C 89.79: "Der Grundsatz von Treu und Glauben gebietet, daß die Behörde den Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens auf Anfrage - vorbehaltlich etwaiger Geheimhaltungspflichten - die für die Rechtsverfolgung nötigen, anders nicht erreichbaren Auskünfte erteilt; hierzu gehört auch die Auskunft über die einschlägigen Ermessensrichtlinien."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>

Links

Fußnoten

<references/>

Kategorie. Verwaltungsrecht