Ausrücken
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Ausrücken "ist das Verlassen des Feuerwehrgerätehauses durch die Einsatzkräfte in ihren Fahrzeugen zum Zweck des abwehrenden Brandschutzes und/oder des technischen Hilfsdienstes."<ref>Wilfried Schober, Kostenersatz nach Feuerwehreinsätzen in Bayern: Ein Leitfaden für die Praxis, Verlag C.H. Beck, 2. Aufl. 27. Mai 2008, ISBN 9783406577253 Rdnr. 74</ref>
Normen
- BayFwG Art. 28 i.V.m. BayFwG Art. 4 Abs.1 und 2
Rechtsprechung
- BayVGH, Beschluss vom 12.01.2016 - 4 ZB 15.2030 = NVwZ-RR 2016, 302: Ein "Einsatz" der Feuerwehr liegt auch dann vor, wenn die vorsorgliche Anwesenheit von Einsatzkräften erforderlich erscheint, weil eine objektiv gefahrenträchtige Situation noch nicht endgültig bereinigt ist.<ref>amtlicher Leitsatz</ref> Schlagworte: Feuerwehreinsatzkosten, Explosionsgefahr, Gasleitungsschaden, Ausrücken, latente Gefahr
Siehe auch
Fußnoten
<references />