Haushaltskonsolidierung
Die Kommunalaufsicht
Die Kommunalaufsicht hat über die Einhaltung der haushaltsrechtlichen Grundätze zu wachen.
Nach GO Art. 63 Abs. 3 Satz 1 muss der Haushaltsplan ausgeglichen sein.
Die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen sind dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt muss mindestens so hoch sein, daß damit die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden kann, soweit dafür keine Einnahmen nach KommHV-Kameralistik § 1 Abs. 1 Nrn. 2 bis 4 zur Verfügung stehen. Die Zuführung soll ferner die Ansammlung von Rücklagen, soweit sie nach KommHV-Kameralistik § 20 erforderlich ist, ermöglichen und insgesamt mindestens so hoch sein wie die aus speziellen Entgelten gedeckten Abschreibungen. (KommHV-Kameralistik § 22 Abs. 1)
Ein Fehlbetrag soll unverzüglich gedeckt werden; er ist spätestens im zweiten, im Falle einer Haushaltssatzung für zwei Jahre spätestens im dritten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr zu veranschlagen. 2Ein nach GO Art. 66 Abs. 4 entstandener Fehlbetrag ist im folgenden Jahr zu decken. (KommHV-Kameralistik § 23)
Maßnahmen<ref>Siehe Thomas Schneidewind, Sparen um jeden Preis? Wie zwingend ist die Haushaltskosolidierung für deutsche Kommunen? in: Weiß (Hrsg.), Strategische Haushaltskonsolidierung in Kommunen, Springer Fachmedien Wiesbaden, 1. Auflage 2014, ISBN 9783658048907</ref>
Einnahmen steigern
Abgaben erhöhen
Steuerkraft erhöhen
Ausgaben senken
Umschuldung
Investitionen
verschieben
vermeiden
Freiwillige Leistungen
vermeiden
verringern
abbauen
Personalkosten senken
Keine Neuenstellungen
Personal abbauen
Natürliche Fluktuation
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Gehälter reduzieren
Methodische Fragen
- Wie hoch ist die Mindestfinanzausstattung (Soll)? Wie hoch ist die tatsächliche Finanzausstattung (Ist)?
- Wie hat sich die Nettoneuverschuldung über die Jahre entwickelt? Wofür wurden die Kredite im Wesentlichen verwendet?
Normen
- GG Art. 109 - Geltung auch für Kommunen?
- GO Art. 63 Abs. 3 Satz 1
- KommHV-Kameralistik § 22 Haushaltsausgleich
- KommHV-Kameralistik § 23 Deckung von Fehlbeträgen
Rechtsprechung
Publikationen
- Bajohr, Können Städte ihre Haushalte aus eigener Kraft konsolidieren? In Hansmann, M. (Hrsg), Kommunalfinanzen in der Krise (2011), S. 215 ff.
- Lars Holtkamp, Kommunale Haushaltspolitik bei leeren Kassen: Bestandsaufnahme, Konsolidierungsstrategien, Handlungsoptionen, edition sigma, Berlin, 2. Aufl. 2012
- Handbuch: Strategische Haushaltskonsolidierung (21/2014) (KGSt)
- Osner, Haushaltskonsolidierung durch interkommunale Zusammenarbeit
- Weiß (Hrsg.), Strategische Haushaltskonsolidierung in Kommunen, Springer Fachmedien Wiesbaden, 1. Auflage 2014, ISBN 9783658048907
- Thomas Schneidewind, Sparen um jeden Preis? Wie zwingend ist die Haushaltskosolidierung für deutsche Kommunen?
Siehe auch
- Haushaltsdefizit
- Haushaltsausgleich
- Intergenerationengerechtigkeit
- Nettoneuverschuldung
- Schulden
- Schuldenbremse
Fußnoten
<references />