Stadtratssitzung-2015-01-13

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Bauausschussitzung

TAGESORDNUNG

01 Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhausneubaues mit Garage und Carport auf dem Grundstück Flst.Nr. 893/46 der Gemarkung Burgkunstadt (Prelles 15) (2014-0047)

einstimmig beschlossen

02 Bauantrag auf Errichtung eines Nebengebäudes auf dem Grundstück Flst.Nr. 1523/20 der Gemarkung Burgkunstadt (In der Au 16) (2014-0049)

einstimmig beschlossen

03 Bauantrag auf Errichtung von 115 Parkplätzen auf den Grundstücken Flst.Nrn. 708, 709 und 710 der Gemarkung Burgkunstadt (Nähe Straße Anger) (2014-0048)

einstimmig beschlossen

04 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.12.2014

einstimmig beschlossen

Stadtratssitzung

TAGESORDNUNG

zur: Sitzung des Stadtrates

am: Dienstag, 13. Januar 2015 um 19:30 Uhr

im: Sitzungssaal des Rathauses

Anwesend: 20 (+1)

Öffentlich:

01 Bekanntgaben

Bürgermeisterin Frieß verliest folgende Bekanntgaben:

  • Die Bürgerversammlung findet am 5.2.2015 um 19:30 Uhr im Gasthof Drei Kronen statt.
  • Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 9.12.2014 den Hort in der Grundschule abgelehnt. Da hierüber öffentlich getagt wurde, sei in der örtlichen Presse über den Beschluss berichtet worden. Nunmehr liege eine Anfrage des Landratsamts Lichtenfels vor zur weiteren Bedarfsplanung. Es wurde eine Frist bis 30.1.2015 gesetzt zur Information über die Sicherstellung eines ausreichenden Betreuungsangebots.

02 Erschließungsträgerschaft für das Baugebiet Lerchenbühl BA III; Vorstellung des Konzeptes der Firma Bayerngrund<ref>Siehe auch Ausweisung neuer Baugebiete</ref>

Herr R. Von der Firma Bayerngrund stellt das Geschäftsmodell von Bayerngrund vor:

Gesellschafter<ref>Siehe auch http://www.bayerngrund.de/bg/ueberuns/gesellschafter.php Abgerufen am 14. Januar 2015 um 7:59 Uhr</ref>
  • 25 % Freistaat Bayern
  • 25 % Bayerische Ärzteversorgung (Anstalt des öffentlichen Rechts)
  • 25 % Bayerische Landesbank (Anstalt des öffentlichen Rechts)
Kommunalbeirat

Der Kommunalbeirat setzt sich zusammen aus Vertretern folgender Institutionen<ref>Quelle:http://www.bayerngrund.de/bg/ueberuns/kommunalbeirat.php - Abgerufen am 14. Januar 2015 um 7:57 Uhr </ref>

  • Bayerischer Gemeindetag
  • Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
  • Sparkassenverband Bayern
  • Bayerischer Landkreistag
  • Bayerischer Städtetag
  • Kreissparkasse Augsburg
Tätigkeiten
Träger der Erschließung

Träger der Erschließung kann entweder die Kommune sein (BauGB § 127 ff. oder ein Dritter (§ 11 BauGB.

Soweit die Bayerngrund als Dritter im Sinne des § 11 BauGB auftritt, gestalten sich die Vertragsbeziehungen wie folgt:

Bayerngrund.png

Die Finanzierung erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung der Bayerngrund. Man hat die freie Wahl des Ausschreibungsverfahrens.

Auf Nachfrage von WS:

Grundstücks-Eigentumsverhältnisse können sein:

  • private Eigentümer
  • ein Teil der Grundstücke gehört der Gemeinde
  • alle Grundstücke gehören der Gemeinde

Die Bayerngrund nimmt einen Kredit bei der Sparkasse auf.

Bei der Erschließung bleiben die jeweiligen Eigentumsverhältnisse bestehen.

Die Kosten können komplett umgelegt werden. Die Bayerngrund tritt in Vorleistung.

Berechnungsbeispiel
  • Bauleitplanung 36.700 €
  • Straßenerschließung 701.000 €
  • Fußwege 26.000 €
  • Wasser/Abwasser (KAG) 653.900 € (Herstellungsbeitrag)
  • Kinderspielplatz 56.500 €
  • Lärmschutz 156.800 €
  • Finanzierungskosten 112.000 €
  • ökologischer Ausgleich 53.000 €

SD: die Kommune kann sich dem 10%igen Eigenanteil sparen und die nicht umlagefähigen Kosten.

Diskussion
  • Auf Nachfrage von TM: Die Eigentümer tragen das Vermarktungsrisiko. Die Grundstücke erfahren durch die Erschließung eine Wertsteigerung. Es müssen alle mitmachen. Wenn die privaten Grundstückseigentümer nicht mitmachen, wird nicht erschlossen.
  • Auf Nachfrage von GK: Das Angebot erfolgt auf Quadratmeter-Basis oder pauschal.
  • AH: es müsste erst die Vermarktungsfähigkeit geklärt werden.
    • Hr. R.: dazu brauche ich erst die Kostenschätzung
  • MHo: der voll erschlossene Quadratmeter kostet ca. 90 €
  • MD: Ich bin der Meinung, dass die Stadt zunächst ihren Flächennutzungsplan korrigieren muss. Dieser beruht auf völlig falschen Annahmen über die Bevölkerungsentwicklung. Im Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2006 ist ein Zuwachs der Bevölkerung für die Laufzeit des Flächennutzungsplans auf 7350 Einwohner vorgesehen. Üblicherweise beträgt die Laufzeit eines Flächennutzungsplans ca. 15 Jahre. Im Jahr 2021 müssen wir jedoch realistisch mit weniger als 6000 Einwohnern rechnen. Aufgrund der Annahmen im Flächennutzungsplans wurde ein Bedarf an neuen Baugebieten von 15 ha im Flächennutzungsplan angebeben. Ausgewiesen wurden dann tatsächlich 17 ha neue Baugebiete. Wir benötigen statt neuer Baugebiete eine Verdichtung der Bevölkerung im Stadtzentrum. Jeder zusätzliche Bauplatz, den wir ausweisen, wird zu weiteren Leerständen im Stadtzentrum führen. Wir müssen statt der Ausweisung neuer Baugebiete das Stadtzentrum attraktiver machen. Ich spreche mich auch hinsichtlich der Psychologie gegen die Einholung eines Angebots aus. Man befindet sich dann möglicherweise im 'commitment' und trifft eine Entscheidung, die der Situation der Stadt nicht angemessen ist.
  • Auf Nachfrage von AH: das Angebot kostet nichts.
  • Auf Nachfrage von WS: die Rechtsaufsicht kann den Vertrag nur genehmigen, wenn die Wahrscheinlichkeit da ist, dass die Grundstücke auch verkauft werden. Der Aufwand entsteht bei dem dritten.
  • AH: im Baugebiet Lerchenbühl I und II sind 25 Grundstücke unbebaut.
  • MHo: wir haben keine Erfahrung mit Erschließungsträgerschaft. Frage an HE, wie sie das Vorhaben beurteilt.
  • HE: will sich öffentlich nicht umfassend dazu äußern. Alles hat zwei Seiten.
Beschluss

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung von der Firma Bayerngrund ein konkretes Angebot für die Erschließungsträgerschaft des Baugebietes Lerchenbühl BA III bzw. eines Teiles des Baugebietes einzuholen. Es ist auch mindestens ein weiteres Angebot eines Mitbewerbers einzuholen.

Abstimmungsergebnis: 20/1 (MD)

(Begründung: da das Angebot nichts kostet)

03 Sportlerehrung 2014

Einstimmig beschlossen (21/0)

04 Neubau eines Lehrschwimmbeckens

Sachverhalt

Der Neubau eines Lehrschwimmbeckens mit zwei Schwimmeinheiten wurde vom Gemeinderat Altenkunstadt am 15.12.2014 behandelt.

In öffentlicher Sitzung wurde mit Stimmenmehrheit (13:7) folgender Beschluss gefasst:

"Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der Stadt Burgkunstadt einen Förderantrag für den Neubau eines Lehrschwimmbeckens (2 Schwimmeinheiten) zu stellen."

Diskussion
Allgemein
  • WS: Der Stadtrat hat bereits 2013 schon mal den Beschluss gefasst. Ein erneuter Beschluss ist nicht erforderlich.
  • HE: den Förderantrag kann ich erst stellen, wenn ich eine förderfähigen Planung vorliegen habe. Dies beinhaltet die Leistungsphasen I-III bzw. IV. Dem muss ein VOF-Verfahren vorausgehen. Ohne das kann ich keine Förderanträge bei der Regierung stellen.
  • WS: wir haben den Beschluss schon gefasst. Die Verwaltung soll diesen jetzt umsetzen.
  • GK: der erste Schritt ist der Förderantrag.
  • HE: Nein. Dies ist der dritte Schritt vor dem ersten. Der erste Schritt ist das VF-Verfahren. Der zweite Schritt ist die Beauftragung des Büros mit den Planungsphasen. Der Standort muss hierzu feststehen. Der dritte Schritt ist dann die Stellung eines Förderantrags.
  • HPM: wenn ein Beschluss da ist, müsste die Verwaltung eigentlich die Voraussetzungen schaffen.
  • UM: ich rechne für die Leistungsphasen I-III mit Planungskosten allein von 175.000-225.000 €.
  • HPM: dann muss man eben die 200.000 € ausgeben.
  • HE: man müsste zunächst Rücksprache mit dem Landratsamt halten über die haushaltsrechtliche Zulässigkeit.
  • MD: Ich halte eine Beschlussfassung zum Einen heute für nicht möglich, da uns zu dem Tagesordnungsprunkt nicht mitgeteilt wurde, dass die Stellung des Förderantrags mit Kosten verbunden ist. Dies hätte in den Sitzungsunterlagen mitgeteilt werden müssen. Desweiteren kann sich auch das Landratsamt nicht über bayerische Gesetze hinwegsetzen. Das Landratsamt kann dem aktuell meiner Ansicht nach unter keinem Gesichtspunkt zustimmen. Zunächst benötigen wir einen genehmigten und bekannt gemachten Haushalt. Auch die übrige haushaltsrechtliche Zulässigkeit müsste geprüft werden. Der Bürgerverein wird sich hier konstruktiv einbringen. Der erste Schritt ist jedoch, dass wir die haushaltsrechtliche Zulässigkeit etwaiger Verpflichtungen oder Ausgaben sicherstellen. Im Haushalt 2015 müssten mindestens die entsprechenden Beträge ausgewiesen sein. (Siehe auch Stellungnahme des Bürgervereins unten)
  • CF: Ihrer Ausführungen zur Beschlussfassung wegen unzureichender Information sind so nicht richtig. Ich kann Ihnen die Informationen auch noch in der Sitzung mitteilen.
Die Stellungnahme der Fraktion des Bürgervereins<ref>Dies ist eine vorbereitete Stellungnahme, die nicht wörtlich verlesen wurde, sondern lediglich in ihren Grundzügen in freier Rede mitgeteilt wurde. Es kann daher sein, dass in der Stadtratssitzung nicht alle hier wiedergegebenen Inhalte zum Vortrag kamen. Es gilt das gesprochene Wort.</ref>

Dies ist eine vorbereitete Stellungnahme, die nicht wörtlich verlesen wurde, sondern lediglich in ihren Grundzügen in freier Rede mitgeteilt wurde. Es kann daher sein, dass in der Stadtratssitzung nicht alle hier wiedergegebenen Inhalte zum Vortrag kamen. Es gilt das gesprochene Wort.

Der Bürgerverein hat sich in seinem Wahlprogramm grundsätzlich für den Bau eines Lehrschwimmbeckens ausgesprochen. Dem lagen jedoch Annahmen zugrunde, die sich im Nachhinein als falsch herausgestellt haben, so etwa die Annahme, eine Überdachung des jetzigen Freibads und damit eine Erhöhung der Auslastung durch Betrieb nur eines Bades sei möglich. Ferner die Annahme, es würden keine umliegenden Kapazitäten zur Verfügung stehen. Da ausreichende Kapazitäten in Marktgraitz und Michelau nun doch zur Verfügung stehen, wandelt sich nach unserer Auffassung der Charakter des Projekts von einer Pflichtaufgabe zu einer freiwilligen Aufgabe.

Die Fraktion des Bürgervereins wäre bereit, einem Lehrschwimmbecken zuzustimmen, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt werden:

(1) Das aktuell vorliegende Konzept muss dahingehend verbessert werden, dass Freibad und Lehrschwimmbecken als Einheit behandelt werden. Sollten die versprochenen Synergien aus dem Bau des Lehrschwimmbeckens bezüglich des Freibads nicht eintreten, muss vorab entschieden werden, ob man sich zwei defizitäre Schwimmeinrichtungen 260.000,- € + mindestens 100.000,- €) leisten kann. Die bisherige Weigerung von Altenkunstadt, eine Kombination aus Freibad und Lehrschwimmbecken in einem Zweckverband zuzulassen, ist mit Altenkunstadt nochmals zu verhandeln, auch was eine weitergehende Konzeption und Nutzung des Blockheizkraftwerks angeht. Die möglichen Synergien können auch im Verteilungsschlüssel berücksichtigt werden, so dass Altenkunstadt aus diesem Konzept kein Schaden entstehen muss.

(2) Das Vorhaben muss haushaltsrechtlich zulässig sein. Nach aktuellen Maßstäben sehen wir dies nicht gegeben. Im Rahmen der seit 1.1.2015 wieder bestehenden vorläufigen Haushaltsführung sind weder Verpflichtungen noch Ausgaben für neue Aufgaben zulässig. Die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Burgkunstadt ist auch bei Vorliegen eines genehmigten Haushalts wohl nicht gewährleistet. Unser Schuldendienst beträgt ca. 1,35 Mio. Euro im Jahr. Wir finanzieren unseren Schuldendienst mittlerweile durch Aufnahme neuer Kredite. Wir befinden uns in einer Schuldenspirale, einem Teufelskreis, und wir müssen diese Situation als dramatisch mit unbedingtem Handlungsbedarf anerkennen (siehe Bescheid vom Landratsamt zum Haushalt 2014: “Soweit noch freiwillige Leistungen gewährt werden, sind diese abzubauen.”). Wir müssen daher zunächst dafür sorgen, dass der Bau eines Lehrschwimmbeckens in zulässiger Weise beschlossen werden kann.

(3) Die jährliche Belastung für den Haushalt der Stadt Burgkunstadt darf nicht wesentlich mehr als ca. 100.000,- € betragen, die durch Einsparungen gegenfinanziert werden müssen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der Gemeinde Altenkunstadt einen Förderantrag für den Neubau eines Lehrschwimmbeckens (2 Schwimmeinheiten) zu stellen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, mit dem Landratsamt Lichtenfels die haushaltsrechtliche Zulässigkeit abzuklären. Sollte das Landratsamt die haushaltsrechtliche Zulässigkeit bestätigen, wird die Verwaltung beauftragt, ein Ausschreibungsverfahren nach VOF Leistungsphasen 1-3 als Grundlage einer Förderantragstellung durchzuführen. (sinngemäß) (14/8)

05 Künftige Entwicklung der Mittelschule Burgkunstadt

Sachverhalt
  • 12.12.2014: Abstimmungsgespräch unter Teilnahme der Schulleiter und Vertreter beider Kommunen sowie des Staatlichen Schulamts Lichtenfels bei der Regierung von Oberfranken
  • Rückgang der Schülerzahlen von 2000/2001 (177) bis 2013/2014 (68) um 60 %
  • Schulorganisation muss durch Rechtsverordnung der Regierung geändert werden. Vorlauf ca. ein halbes Jahr
  • Entscheidung liegt beim Schulverbund
  • Regierung von Oberfranken empfiehlt aus pädagogischer Sicht die Unterrichtung aller Schüler in Altenkunstadt
  • kein Mitsprache- bzw. Entscheidungsrecht der Eltern
  • Neubau der Mittelschule (Flachdachproblematik) aus Sanierungsgründen nicht mehr nutzbar
  • zur Kostensituation:
    • Gesamtkosten Mittelschule ca. 270.000 €
    • geschätzte Kosten bei Übertritt von 64 Schülern: 64.000 €
Diskussion
  • WS: Wenn die Schüler nach Altenkunstadt kommen, bleiben die Klassen dann zusammen?
  • CF: dies ist wahrscheinlich
  • WS: ich habe Magenschmerzen bei der Sitzungsvorlage. Wir haben ein Bildungsausschuss. Warum setzt man sich nicht im Rahmen des Bildungsausschusses mit den Schulleitern zusammen? Mehr Informationen im Vorfeld wären gut gewesen.
  • CF: vielleicht hätten sie vorher bei HE oder CF anrufen können. Wir haben keinen Bildungsausschuss, sondern einen Arbeitskreis Bildung.
  • WS: die Stellungnahmen der Schulleiter gehören in die Sitzungsvorlage
  • MHe: ist der Beschlussvorschlag so richtig? Wir hatten doch die gleiche Problematik in Mainroth. Dürfen wir überhaupt so etwas entscheiden?
  • HE: inhaltlich muss ich Ihnen Recht geben. Der Sachaufwandsträger entscheidet nur über die Gebäude.
  • UM: es sollte der Zusatz in den Antrag aufgenommen werden "entsprechend des Vorschlags der Regierung von Oberfranken"
  • MD: die Argumente von MHe und UM sind richtig. Formulierungsvorschlag: der Stadtrat schließt sich der Empfehlung der Regierung von Oberfranken an.
Beschluss
Beschlussvorlage

Alternative 1

Der Stadtrat beschliesst, dass ab dem Schuljahr 2015/2016 alle Jahrgangsstufen der Mittelschule Burgkunstadt künftig in der Mittelschule Altenkunstadt unterrichtet werden und beauftragt die Verwaltung mit der Abwicklung der erforderlichen Formalitäten.


Alternative 2

Der Stadtrat beschliesst, dass die bisherigen Jahrgangsstufen 7 - 9 an der Mittelschule Burgkunstadt verbleiben und dort ihre Schulzeit beenden. Aufgrund der baulichen Mängel des Neubaus müssen die Klassen im Altbau untergebracht werden.


Alternative 3

Der Stadtrat beschliesst, die Jahrgangsstufen 7 - 9 bis auf weiteres in Burgkunstadt zu belassen. Aufgrund der baulichen Mängel des Neubaus müssen die Klassen im Altbau untergebracht werden.

Gefasster Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Stellungnahme der Regierung von Oberfranken an. (17/4)

06 Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK); Vorstellung der bisherigen Planung und Billigungsbeschluss

Sachverhalt

Herr U. stellt die bisher entwickelte Planung zum integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept vor

Diskussion
  • GK: wir brauchen Wohnungen für ältere Mitbürger
  • TM: uns wurde mitgeteilt, dass lediglich ein Auszug aus dem Konzept in den Sitzungsunterlagen war. Welchen Umfang hat das Gesamtkonzept?
    • Hr. U.: das Konzept besteht noch aus 27 seitenanalytischer Teil
  • TM: für mich war die Bürgerbeteiligung sehr rudimentär und auf kleine Gruppen beschränkt. Die Sitzungen der Lenkungsgruppen wurden nicht ausreichend öffentlich bekannt gemacht.
    • Hr. U.: es handelt sich lediglich um ein informelles Konzept.
  • MD: schließe mich den Ausführungen von TM an. Die Bürgerbeteiligung war unzureichend. Zustandekommen und Tätigkeit der Lenkungsgruppe waren für mich intransparent. Die Grundstücke einzelner Grundstückseigentümer wurden gegen deren gegenüber der Stadt ausdrücklich geäußerten Willen überplant. Ich halte das ewig für eine tolle Sache. Wir haben nur leider die Chance verpasst, unsere Bürger in diesem Prozess angemessen mitzunehmen.
    • Hr. U.: es handelt sich lediglich um ein informelles Konzept. Man muss dann hier und da auch abwägen und eine Abwägungsentscheidung treffen. Man kann nicht jede einzelne Meinung berücksichtigen. Die Bürger werden auch im Rahmen der auf den Billigungsbeschluss folgenden förmlichen Planauslegung beteiligt.
    • MD: das mit dem Abwägungsprozess ist grundsätzlich in Ordnung. Es muss für mich jedoch als Stadtrat aus den mir gegebenen Informationen nachvollziehbar sein, dass ein Abwägungsprozess überhaupt stattgefunden hat. Irgendeine Form von Abwägung ist für mich aus den mir übergebenen Unterlagen nicht erkennbar.

07 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

Der Stadtrat beschliesst, das Planungsbüro K. aus Bad Staffelstein mit den Leistungsphasen 6 - 9 für den Ausbau der GVS Burgkunstadt-Hainweiher zu beauftragen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit.

Der Stadtrat befasste sich außerdem mit Beitrags- und Personalangelegenheiten.

08 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.11.2014 und 09.12.2014

Beschluss: Der Stadtrat genehmigt die Sitzungsniederschift vom 25.11.201 und 09.12.2014.

09 Anfragen

Fußnoten

<references />