Schmutzwasser

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Schmutzwasser ist nach WHG § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser.

Normen

Siehe auch