Vorrang des Gesetzes
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.(GG Art. 20 Abs. 3)
Normen
- GG Art. 20 Abs. 3
Publikationen
- Wikipedia Vorrang des Gesetzes
- Wikipedia Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland]