Doppik
Version vom 28. Juli 2014, 10:53 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge)
Der Haushaltsplan ist bei Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung in einen
- Ergebnishaushalt und einen
- Finanzhaushalt
zu gliedern. (GO Art. 64 Abs. 2 Satz 1 Hs. 1).
Normen
- GO Art. 64 Abs. 2 Satz 1 Hs. 1
- KommHV-Doppik
Publikationen
- Jörg Bogumil/Lars Holtkamp, Doppik in der Praxis: Bisher vor allem intransparent und ineffizient!
- Bernd Weickert, Finanzmisere - Schicksal oder Versäumnis? Blog vom 12. Juli 2014