Ampelschaltung: Unterschied zwischen den Versionen
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==Wahlkampf 2014== | ==Wahlkampf 2014== |
Aktuelle Version vom 25. März 2014, 12:16 Uhr
Für die Ampelschaltungen im Bereich der B 289 / Ortsdurchfahrt Burgkunstadt ist das Staatliche Bauamt in Bamberg (Abteilung S 2) zuständig<ref>Quelle: Auskunft Stadtverwaltung Burgkunstadt; http://www.stbaba.bayern.de/strassenbau/</ref>.
Wahlkampf 2014
Im Rahmen des Kommunalwahlkampfs wurden von den Bewohnern unserer Regens Wagner Einrichtung in Burgkunstadt immer wieder die zu kurzen Ampelschaltungen im Bereich Burgkunstadt Bundestraße 289 zu (1) Bahnhofstraße und (2) Auwiese/In der Au angesprochen. Für behinderte Menschen seien die Phasen zu kurz und würden somit die Barrierefreiheit im Stadtgebiet einschränken.
Als kommunale Wählergruppierung hat der Bürgerverein den Bewohnern der Regens Wagner Einrichtung zugesagt, sich für mehr Barrierefreiheit im Stadtgebiet einzusetzen. In einem ersten Schritt hat der Bürgerverein am 19.03.2013 ein Schreiben an das staatliche Bauamt/Straßembauamt Bamberg geschickt und um Stellungnahme gebeten, ob einer Verlängerung der Fußgängerampelschaltungen in den oben genannten Bereichen, ggf. in Abstimmung mit den betroffenen Menschen mit Behinderung, möglich sei, um die Barrierefreiheit im Stadtgebiet zu verbessern.
Reaktion des Straßenbauamts
Der Leiter der Abteilung S 2 des Staatlichen Bauamts Bamberg / Bereich Straßenbau, hat am 24.03.2014 informell mitgeteilt, dass die Grünphasen für Fußgänger in Abstimmung mit Regens Wagner und dem Behindertenbeauftragten der Stadt verlängert werden.
Normen
Siehe auch
Fußnoten
<references />