Doppik: Unterschied zwischen den Versionen

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==Normen==
 
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* {{GO 64}} Abs. 2 Satz 1 Hs. 1
 
* {{GO 64}} Abs. 2 Satz 1 Hs. 1
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==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Version vom 23. März 2014, 00:32 Uhr

Der Haushaltsplan ist bei Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung in einen

zu gliedern. (GO Art. 64 Abs. 2 Satz 1 Hs. 1).

Normen

Siehe auch