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Der Haushaltsplan ist bei Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung in einen  
 
Der Haushaltsplan ist bei Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung in einen  
*Ergebnishaushalt und einen  
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*[[Ergebnishaushalt]] und einen  
*Finanzhaushalt
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*[[Finanzhaushalt]]
 
zu gliedern. ({{GO 64}} Abs. 2 Satz 1 Hs. 1).
 
zu gliedern. ({{GO 64}} Abs. 2 Satz 1 Hs. 1).
  

Version vom 23. März 2014, 00:25 Uhr

Der Haushaltsplan ist bei Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung in einen

zu gliedern. (GO Art. 64 Abs. 2 Satz 1 Hs. 1).

Normen

Siehe auch