Baukonzession: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. Oktober 2021, 10:34 Uhr
Baukonzessionen sind nach GWB § 105 Abs. 1 Nr. 1 entgeltliche Verträge, mit denen ein oder mehrere Konzessionsgeber ein oder mehrere Unternehmen mit der Erbringung von Bauleistungen betrauen; dabei besteht die Gegenleistung entweder allein in dem Recht zur Nutzung des Bauwerks oder in diesem Recht zuzüglich einer Zahlung.
Normen
EU
- Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (Vergabekoordinierungsrichtlinie) (außer Kraft)
- Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- GWB § 105 Abs. 1 Nr. 1 Konzessionen