Bodenschutz: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. August 2021, 13:44 Uhr
Das Bundes-Bodenschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten) (BBodSchG) bezweckt gemäß BBodSchG § 1 Satz 1, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind nach BBodSchG § 1 Satz 2
- schädliche Bodenveränderungen abzuwehren,
- der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und
- Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.
Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden (BBodSchG § 1 Satz 3).
Institutionen
Normen
Bundes-Bodenschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten) (BBodSchG)
Publikationen
Mitteilungen der Europäischen Kommission
Zeitschriften
Leitfäden
Merkblätter
- Handlungsempfehlungen zu Maßnahmen der Gefahrenabwehr bei schädlichen stofflichen Bodenveränderungen in der Landwirtschaft - LUA Merkblatt 55
- „Merkblatt Gefahrenabwehr bei Bodenerosion“
- Schriftenreihe "BVB-Merkblatt"
Vollzugshilfen
Fachartikel
- Wissenschaftliche Grundlagen für den Vollzug der Bodenschutzgesetze in Bayern (GRABEN) - Ein Projekt stellt sich vor
- Integrierter Boden- und Gewässerschutz in Europa – zukünftiger Forschungsbedarf bei diffusen Schadstoffbelastungen