Diskussion:Satzungsentwurf: Unterschied zwischen den Versionen

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==Zur Diskussion==
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*Spenden nur von natürlichen Personen? "Um eine von Lobbyinteressen unabhängige Politik umzusetzen, nimmt der Bürgerverein Sach- oder Geldzuwendungen nur von natürlichen Personen an."
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==Geschäftsordnung==
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* die Förderung von Bildung im Bereich der Kommunalpolitik;
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* Entwicklung kommunalpolitischer Konzepte für Burgkunstadt, insbesondere die Stadtentwicklung;
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* Durchführung von Projekten mit kommunalpolitischem Bezug in Burgkunstadt;
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* der Erhalt und die Wiederaneignung von Gemeingütern durch die Stadt Burgkunstadt und die Burgkunstadter Bürgerschaft;
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* die Aufstellung und Unterstützung von Listen für Kommunalwahlen in Burgkunstadt
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* Förderung von Lokaljournalismus mit Bezug zu Burgkunstadt lokaler Nachwuchsjournalisten
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* Der satzungsmäßige Bezug zu Burgkunstadt ist auch gegeben bei regionalen und überregionelan Themen und Projekten, soweit die Stadt Burgkunstadt oder ihre Bürgerschaft nicht nur unwesentlich betroffen ist

Version vom 4. April 2013, 18:17 Uhr

besser: Beauftragte(r) für interne Kommunikation? Marcus Dinglreiter (Diskussion) 10:15, 3. Apr. 2013 (CEST)

Zur Diskussion

  • Spenden nur von natürlichen Personen? "Um eine von Lobbyinteressen unabhängige Politik umzusetzen, nimmt der Bürgerverein Sach- oder Geldzuwendungen nur von natürlichen Personen an."

Geschäftsordnung

  • die Förderung von Bildung im Bereich der Kommunalpolitik;
  • Entwicklung kommunalpolitischer Konzepte für Burgkunstadt, insbesondere die Stadtentwicklung;
  • Durchführung von Projekten mit kommunalpolitischem Bezug in Burgkunstadt;
  • der Erhalt und die Wiederaneignung von Gemeingütern durch die Stadt Burgkunstadt und die Burgkunstadter Bürgerschaft;
  • die Aufstellung und Unterstützung von Listen für Kommunalwahlen in Burgkunstadt
  • Förderung von Lokaljournalismus mit Bezug zu Burgkunstadt lokaler Nachwuchsjournalisten
  • Der satzungsmäßige Bezug zu Burgkunstadt ist auch gegeben bei regionalen und überregionelan Themen und Projekten, soweit die Stadt Burgkunstadt oder ihre Bürgerschaft nicht nur unwesentlich betroffen ist