Ausschluss von Angeboten nach § 16 Abs. 3 VOL/A: Unterschied zwischen den Versionen

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:f) [[Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben]],
 
:f) [[Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben]],
 
:g) [[nicht zugelassene Nebenangebote]]<noinclude>
 
:g) [[nicht zugelassene Nebenangebote]]<noinclude>
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==Siehe auch==
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* [[Angebotsausschluss]]
  
 
==Fußnoten==
 
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Aktuelle Version vom 24. Februar 2021, 13:01 Uhr