Schwerpunktbereiche für umweltorientierte Beschaffung: Unterschied zwischen den Versionen

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"Die Kommission hat zehn Schwerpunktbereiche für umweltorientierte Beschaffung festgelegt. Sie wurden ausgehend von ihrem Potenzial für Umweltverbesserungen anhand folgender Aspekte ausgewählt: öffentliche Ausgaben, potenzielle Auswirkungen auf die Lieferseite, Modellcharakter für private oder kommerzielle Verbraucher, politische Sensibilität, Vorliegen relevanter und leicht anzuwendender Kriterien, Marktverfügbarkeit und ökonomische Effizienz.
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"Die Kommission hat zehn Schwerpunktbereiche für [[umweltorientierte Beschaffung]] festgelegt. Sie wurden ausgehend von ihrem Potenzial für Umweltverbesserungen anhand folgender Aspekte ausgewählt: öffentliche Ausgaben, potenzielle Auswirkungen auf die Lieferseite, Modellcharakter für private oder kommerzielle Verbraucher, politische Sensibilität, Vorliegen relevanter und leicht anzuwendender Kriterien, Marktverfügbarkeit und ökonomische Effizienz.
  
 
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Aktuelle Version vom 18. Februar 2021, 19:22 Uhr

"Die Kommission hat zehn Schwerpunktbereiche für umweltorientierte Beschaffung festgelegt. Sie wurden ausgehend von ihrem Potenzial für Umweltverbesserungen anhand folgender Aspekte ausgewählt: öffentliche Ausgaben, potenzielle Auswirkungen auf die Lieferseite, Modellcharakter für private oder kommerzielle Verbraucher, politische Sensibilität, Vorliegen relevanter und leicht anzuwendender Kriterien, Marktverfügbarkeit und ökonomische Effizienz.

Die Schwerpunktbereiche sind:

  1. Bauwesen (einschließlich Rohstoffe, wie Holz, Aluminium, Stahl, Beton und Glas sowie Bauprodukte wie Fenster, Wandverkleidungen und Bodenbeläge, Heiz- und Kühlgeräte, operative Aspekte und Aspekte des Abbruchs und der Entsorgung von Gebäuden, Instandhaltungsarbeiten, bauseitige Arbeiten im Rahmen von Werkverträgen)
  2. Verpflegungs- und Cateringdienstleistungen
  3. Verkehr und Verkehrsdienstleistungen
  4. Energie (einschließlich Strom, Heizung und Kühlung aus erneuerbaren Energiequellen)
  5. Büromaschinen und Computer
  6. Bekleidung, Uniformen und andere Textilwaren
  7. Papier und Druckereileistungen
  8. Möbel
  9. Reinigungsprodukte und -dienstleistungen
  10. Ausstattungen für das Gesundheitswesen."<ref>Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Umweltorientiertes Öffentliches Beschaffungswesen (16.07.2008), Ziffer 4.2</ref>

Normen

EU

Mitteilungen der EU-Kommission

Fußnoten

<references/>