Losweise Vergabe von Bauleistungen: Unterschied zwischen den Versionen

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* {{VOB/A 5}} Abs. 2: Bauleistungen sind in der Menge aufgeteilt ([[Teillos|Teillose]]) und getrennt nach Art oder Fachgebiet ([[Fachlos|Fachlose]]) zu vergeben. Bei der Vergabe kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen auf eine Aufteilung oder Trennung verzichtet werden.
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* {{VOB/A 5}} ([[Vergabe nach Losen]], [[Einheitliche Vergabe]]) Abs. 2: [[Bauleistung|Bauleistungen]] sind in der Menge aufgeteilt ([[Teillos|Teillose]]) und getrennt nach Art oder Fachgebiet ([[Fachlos|Fachlose]]) zu vergeben. Bei der Vergabe kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen auf eine Aufteilung oder Trennung verzichtet werden.
 
* {{VOB/A 5 EU}} Abs. 2
 
* {{VOB/A 5 EU}} Abs. 2
  

Version vom 12. Februar 2021, 09:26 Uhr


Normen

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)<ref>Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen</ref>

Fußnoten

<references/>