Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Leistungen zum Gegenstand haben: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 27. Januar 2021, 22:07 Uhr
Normen
- GWB § 110 Abs. 1 Satz 1 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Leistungen zum Gegenstand haben
Fußnoten
<references/>