Bekanntmachung im Oberschwellenbereich: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
 
[[Auftragsbekanntmachung|Auftragsbekanntmachungen]], [[Vorinformation|Vorinformationen]], [[Vergabebekanntmachung|Vergabebekanntmachungen]] und [[Bekanntmachung über Auftragsänderungen|Bekanntmachungen über Auftragsänderungen]] ([[Bekanntmachungen]]) sind gemäß {{VgV 40}} Abs. 1 Satz 1 dem [[Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union]] mit elektronischen Mitteln zu übermitteln.<noinclude>
 
[[Auftragsbekanntmachung|Auftragsbekanntmachungen]], [[Vorinformation|Vorinformationen]], [[Vergabebekanntmachung|Vergabebekanntmachungen]] und [[Bekanntmachung über Auftragsänderungen|Bekanntmachungen über Auftragsänderungen]] ([[Bekanntmachungen]]) sind gemäß {{VgV 40}} Abs. 1 Satz 1 dem [[Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union]] mit elektronischen Mitteln zu übermitteln.<noinclude>
 +
 +
==[[Auftragsbekanntmachung]]==
 +
{{:Auftragsbekanntmachung}}
  
 
==Normen==
 
==Normen==

Version vom 9. Januar 2021, 16:17 Uhr

Auftragsbekanntmachungen, Vorinformationen, Vergabebekanntmachungen und Bekanntmachungen über Auftragsänderungen (Bekanntmachungen) sind gemäß VgV § 40 Abs. 1 Satz 1 dem Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union mit elektronischen Mitteln zu übermitteln.

Auftragsbekanntmachung

Normen

Vergabeverordnung (VgV)

  • VgV § 40 Abs. 1 Satz 1: Auftragsbekanntmachungen, Vorinformationen, Vergabebekanntmachungen und Bekanntmachungen über Auftragsänderungen (Bekanntmachungen) sind dem Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union mit elektronischen Mitteln zu übermitteln.

Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)<ref>Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer-und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte</ref>

Siehe auch

Fußnoten

<references/>