Form und Übermittlung der Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Unternehmen übermitteln ihre Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote nach {{VgV 53}} Abs. 1 in [[Textform]] nach {{BGB 126b}} mithilfe elektronischer Mittel gemäß {{VgV 10}}.<noinclude>
 
Die Unternehmen übermitteln ihre Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote nach {{VgV 53}} Abs. 1 in [[Textform]] nach {{BGB 126b}} mithilfe elektronischer Mittel gemäß {{VgV 10}}.<noinclude>
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==[[Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel]]==
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==Normen==
 
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Version vom 13. Dezember 2020, 11:51 Uhr