Form und Übermittlung der Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
<noinclude>
+
Die Unternehmen übermitteln ihre Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote nach {{VgV 53}} Abs. 1 in [[Textform]] nach {{BGB 126b}} mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10.<noinclude>
  
 
==Normen==
 
==Normen==
 +
==={{BGB}}===
 +
* {{BGB 126b}}
 +
 +
==={{VgV}}===
 
* {{VgV 53}} [[Form und Übermittlung der Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote]]
 
* {{VgV 53}} [[Form und Übermittlung der Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote]]
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
* [[Offenes Verfahren]]
 
* [[Offenes Verfahren]]
 +
** [[Angebotsfrist (Offenes Verfahren)]]
  
 
[[Kategorie:Vergaberecht]]</noinclude>
 
[[Kategorie:Vergaberecht]]</noinclude>

Version vom 13. Dezember 2020, 11:46 Uhr

Die Unternehmen übermitteln ihre Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote nach VgV § 53 Abs. 1 in Textform nach BGB § 126b mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10.

Normen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Vergabeverordnung (VgV)

Siehe auch