Wettbewerblicher Dialog: Unterschied zwischen den Versionen

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Der wettbewerbliche Dialog im [[Oberschwellenbereich]] ist nach {{GWB 119}} Abs. 6 ein Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge mit dem Ziel der Ermittlung und Festlegung der Mittel, mit denen die Bedürfnisse des öffentlichen Auftraggebers am besten erfüllt werden können. Nach einem [[Teilnahmewettbewerb]] eröffnet der öffentliche Auftraggeber mit den ausgewählten Unternehmen einen Dialog zur Erörterung aller Aspekte der Auftragsvergabe.<noinclude>
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Der [[Wettbewerblicher Dialog|wettbewerbliche Dialog]] im [[Oberschwellenbereich]] ist nach {{GWB 119}} Abs. 6 ein Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge mit dem Ziel der Ermittlung und Festlegung der Mittel, mit denen die Bedürfnisse des öffentlichen Auftraggebers am besten erfüllt werden können. Nach einem [[Teilnahmewettbewerb]] eröffnet der öffentliche Auftraggeber mit den ausgewählten Unternehmen einen Dialog zur Erörterung aller Aspekte der Auftragsvergabe.<noinclude>
  
 
==Normen==
 
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Version vom 12. Dezember 2020, 13:11 Uhr

Der wettbewerbliche Dialog im Oberschwellenbereich ist nach GWB § 119 Abs. 6 ein Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge mit dem Ziel der Ermittlung und Festlegung der Mittel, mit denen die Bedürfnisse des öffentlichen Auftraggebers am besten erfüllt werden können. Nach einem Teilnahmewettbewerb eröffnet der öffentliche Auftraggeber mit den ausgewählten Unternehmen einen Dialog zur Erörterung aller Aspekte der Auftragsvergabe.

Normen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

  • GWB § 119 Abs. 6: Der wettbewerbliche Dialog ist ein Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge mit dem Ziel der Ermittlung und Festlegung der Mittel, mit denen die Bedürfnisse des öffentlichen Auftraggebers am besten erfüllt werden können. Nach einem Teilnahmewettbewerb eröffnet der öffentliche Auftraggeber mit den ausgewählten Unternehmen einen Dialog zur Erörterung aller Aspekte der Auftragsvergabe.

Vergabeverordnung (VgV)

Publikationen

Lexika

Siehe auch