Wirtschaftlichstes Angebot: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 21: | Zeile 21: | ||
* [[Zuschlagskriterium]] | * [[Zuschlagskriterium]] | ||
+ | ==Fußnoten== | ||
<references/> | <references/> | ||
[[Kategorie:Vergaberecht]]</noinclude> | [[Kategorie:Vergaberecht]]</noinclude> |
Version vom 8. Dezember 2020, 10:38 Uhr
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach VgV § 58<ref>vgl. auch VOB/A § 16d EU Abs. 2</ref> Abs. 2 Satz 1 auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Neben dem Preis oder den Kosten können auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Zuschlagskriterien berücksichtigt werden, insbesondere:
- die Qualität, einschließlich des technischen Werts, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Zugänglichkeit der Leistung insbesondere für Menschen mit Behinderungen, ihrer Übereinstimmung mit Anforderungen des "Designs für Alle", soziale, umweltbezogene und innovative Eigenschaften sowie Vertriebs- und Handelsbedingungen,
- die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals, wenn die Qualität des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann, oder
- die Verfügbarkeit von Kundendienst und technischer Hilfe sowie Lieferbedingungen wie Liefertermin, Lieferverfahren sowie Liefer- oder Ausführungsfristen. (VgV § 58 Abs. 2 Satz 2)
Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird (VgV § 58 Abs. 2 Satz 3).
Normen
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Vergabeverordnung (VgV)
- VgV § 58 Zuschlag und Zuschlagskriterien: Der Zuschlag wird nach Maßgabe des GWB § 127 auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (Abs. 1).
- VgV § 29 Abs. 1 Satz 2
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)<ref>Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen</ref>
- VOB/A § 16d EU Abs. 2 Nr. 1
Siehe auch
Fußnoten
<references/>