Kreislaufwirtschaft: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 2: Zeile 2:
 
==Normen==
 
==Normen==
 
==={{KrWG}}===
 
==={{KrWG}}===
* {{KrWG 1}}
+
* {{KrWG 1}} Abs. 1: Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.
  
 
==Publikationen==
 
==Publikationen==

Version vom 5. Dezember 2020, 16:42 Uhr

Normen

Kreislaufwirtschaftsgesetz

  • KrWG § 1 Abs. 1: Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.

Publikationen