Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 4: Zeile 4:
 
#technische und berufliche Leistungsfähigkeit.<noinclude>
 
#technische und berufliche Leistungsfähigkeit.<noinclude>
  
==[[Leistungsfähigkeit]]==
+
==[[Leistungfähigkeit (Vergaberechtliche Eignung)]]==
 
===[[Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit]]===
 
===[[Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit]]===
  

Version vom 2. Dezember 2020, 14:36 Uhr

Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. Die Eignungskriterien dürfen ausschließlich Folgendes betreffen:

  1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
  2. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
  3. technische und berufliche Leistungsfähigkeit.

Leistungfähigkeit (Vergaberechtliche Eignung)

Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Technische Leistungsfähigkeit

Normen

Siehe auch