Gewässer zweiter Ordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | In dem Verzeichnis über Gewässer zweiter Ordnung | + | In dem Verzeichnis über Gewässer zweiter Ordnung sind keine Gewässer im Stadtgebiet Burgkunstadt aufgeführt<ref>Quelle: Herr E./IB Miller in der [[Stadtratssitzung-2016-04-05#02_Einf.C3.BChrung_der_gesplitteten_Abwassergeb.C3.BChr.3B_Festlegung_der_Bestandteile_der_.C3.B6ffentlichen_Abwasseranlage_der_Stadt_Burgkunstadt|Stadtratssitzung am 05.04.2016 TOP 02]]</ref> |
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Version vom 31. August 2020, 15:01 Uhr
Das Staatsministerium erlässt die Verzeichnisse über die Gewässer zweiter Ordnung und die Wildbäche durch Allgemeinverfügung. (BayWG Art. 3 Abs. 1 Satz 1)
Stadt Burgkunstadt
In dem Verzeichnis über Gewässer zweiter Ordnung sind keine Gewässer im Stadtgebiet Burgkunstadt aufgeführt<ref>Quelle: Herr E./IB Miller in der Stadtratssitzung am 05.04.2016 TOP 02</ref>
Normen
- BayWG Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 Einteilung der oberirdischen Gewässer
- BayWG Art. 3 Gewässerverzeichnisse
Publikationen
Siehe auch
Fußnoten
<references/>