Planungsregion Oberfranken-West: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Planungsverband ist nach {{BayLplG 8}} Abs. 1 Träger der Regionalplanung. Diese Aufgabe nimmt er im [[Übertragener Wirkungskreis|übertragenen Wirkungskreis]] wahr.
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==Rechtsform==
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Der Regionale Planungsverband Oberfranken-West unterliegt der Aufsicht durch die höhere Landesplanungsbehörde ([[Regierung von Oberfranken]])<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/Home - abgerufen am 06.08.2020 um 15:44 Uhr</ref>.
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==Organe<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/Home - abgerufen am 06.08.2020 um 15:44 Uhr</ref>==
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Die Organe des Regionalen Planungsverbandes sind
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*die Verbandsversammlung
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*der Planungsausschuss
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Die Arbeit der Organe des Regionalen Planungsverbandes wird durch die Geschäftsstelle im Landratsamt Bamberg und die Regionsbeauftragte bei der Regierung von Oberfranken unterstützt.
  
 
==Normen==
 
==Normen==

Version vom 6. August 2020, 13:52 Uhr

Die Region Oberfranken-West ist eine der 18 Planungsregionen in Bayern. Ihre Aufgabe ist es u.a., die räumliche Entwicklung in ihrer Region zu koordinieren und einen Regionalplan zu erstellen und fortzuschreiben. Fünf Landkreise, zwei kreisfreie Städte und 111 kreisangehörige Gemeinden<ref>Mitglieder http://www.oberfranken-west.de/Verband/Mitglieder - abgerufen am 06.08.2020 um 15:48 Uhr</ref> bilden hierzu den Regionalen Planungsverband Oberfranken-West.<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/Home - abgerufen am 06.08.2020 um 15:44 Uhr</ref>

Die Region Oberfranken-West (4) besteht nach LEP Anhang 4 aus den kreisfreien Städten

sowie den Landkreisen

Träger der Regionalplanung

Der Planungsverband ist nach BayLplG Art. 8 Abs. 1 Träger der Regionalplanung. Diese Aufgabe nimmt er im übertragenen Wirkungskreis wahr.

Rechtsform

Der Regionale Planungsverband Oberfranken-West ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/Home - abgerufen am 06.08.2020 um 15:44 Uhr</ref>.

Rechtsaufsicht

Der Regionale Planungsverband Oberfranken-West unterliegt der Aufsicht durch die höhere Landesplanungsbehörde (Regierung von Oberfranken)<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/Home - abgerufen am 06.08.2020 um 15:44 Uhr</ref>.

Organe<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/Home - abgerufen am 06.08.2020 um 15:44 Uhr</ref>

Die Organe des Regionalen Planungsverbandes sind

  • die Verbandsversammlung
  • der Planungsausschuss
  • der Verbandsvorsitzende.

Die Arbeit der Organe des Regionalen Planungsverbandes wird durch die Geschäftsstelle im Landratsamt Bamberg und die Regionsbeauftragte bei der Regierung von Oberfranken unterstützt.

Normen

Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG)

Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)

  • LEP Anhang 4: Region Oberfranken-West (4) Kreisfreie Städte: Bamberg, Coburg; Landkreise: Bamberg, Coburg, Forchheim, Kronach, Lichtenfels

Publikationen

Wikipedia

Fachartikel

Siehe auch

Fußnoten

<references/>