Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie): Unterschied zwischen den Versionen
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Die am 22.12.2000 in Kraft getretene EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde im Jahr 2002 über das {{WHG}} in nationales Recht umgesetzt. Sie bildet die gemeinsame Grundlage für die künftige Entwicklung der Wasserpolitik sowohl für den [[Gewässerschutz]] als auch für eine nachhaltige [[Wasserversorgung|Wasserver]]- und [[Abwasserentsorgung]].<ref>[https://repository.difu.de/jspui/bitstream/difu/130924/1/DF10429.pdf Cornelia Rösler, Stille Wasser könnten tief sein - Die Rolle der Kommunen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie]</ref> | Die am 22.12.2000 in Kraft getretene EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde im Jahr 2002 über das {{WHG}} in nationales Recht umgesetzt. Sie bildet die gemeinsame Grundlage für die künftige Entwicklung der Wasserpolitik sowohl für den [[Gewässerschutz]] als auch für eine nachhaltige [[Wasserversorgung|Wasserver]]- und [[Abwasserentsorgung]].<ref>[https://repository.difu.de/jspui/bitstream/difu/130924/1/DF10429.pdf Cornelia Rösler, Stille Wasser könnten tief sein - Die Rolle der Kommunen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie]</ref> | ||
− | "Die EG-[[Wasserrahmenrichtlinie]] (EG-WRRL) fordert für [[Flusswasserkörper]] (FWK = größerer Gewässerabschnitt oder Zusammenfassung mehrerer kleiner Fließgewässer), welche den sogenannten "guten ökologischen Zustand"<ref>{{Richtlinie 2000/60/EG}} Abs. 25</ref> bzw. das „gute ökologische Potenzial“ aufgrund struktureller (hydromorphologischer) Defizite nicht erreichen, Verbesserungen in diesen Bereichen. Dazu geeignete Maßnahmen sind im Maßnahmenprogramm nach EG-WRRL für die einzelnen FWK benannt und müssen auch aus Effizienzgründen (Kosten der Maßnahmen gegenüber deren Wirksamkeit für die Zielerreichung) konkretisiert werden. Im Hinblick auf eine zielgerichtete Umsetzung ist es daher nötig, die geplanten hydromorphologischen Maßnahmen flächenscharf und quantitativ darzustellen. Dafür wird ein so genanntes Umsetzungskonzept (UK) hydromorphologische Maßnahmen erstellt – ein wichtiger Planungsschritt, um vom Programm zur Ausführung durch konkrete, realisierbare Projekte zu kommen. Im Unterschied zu Gewässerentwicklungskonzepten (GEK) wird mit dem UK ein Konzept erarbeitet, das direkt auf die Zielerreichung der WRRL ausgerichtet ist."<ref>Quelle: https://www.wwa-ho.bayern.de/fluesse_seen/umsetzungskonzepte_wrrl/gewaesserstrukturelle_massnahmen/index.htm Unter dem Link können die bisher erarbeiteten Umsetzungskonzepte im Amtsbereich des Wasserwirtschaftsamt Hof eingesehen bzw. als PDF-Dateien heruntergeladen werden. Hinweis: Befindet sich ein Umsetzungskonzept derzeit noch in der Abstimmung, so ist es jeweils mit "(ENTWURF)" gekennzeichnet.</ref><noinclude> | + | "Die EG-[[Wasserrahmenrichtlinie]] (EG-WRRL) fordert für [[Flusswasserkörper]] (FWK = größerer Gewässerabschnitt oder Zusammenfassung mehrerer kleiner Fließgewässer), welche den sogenannten "guten ökologischen Zustand"<ref>{{Richtlinie 2000/60/EG}} Abs. 25 ff.</ref> bzw. das „gute ökologische Potenzial“ aufgrund struktureller (hydromorphologischer) Defizite nicht erreichen, Verbesserungen in diesen Bereichen. Dazu geeignete Maßnahmen sind im Maßnahmenprogramm nach EG-WRRL für die einzelnen FWK benannt und müssen auch aus Effizienzgründen (Kosten der Maßnahmen gegenüber deren Wirksamkeit für die Zielerreichung) konkretisiert werden. Im Hinblick auf eine zielgerichtete Umsetzung ist es daher nötig, die geplanten hydromorphologischen Maßnahmen flächenscharf und quantitativ darzustellen. Dafür wird ein so genanntes Umsetzungskonzept (UK) hydromorphologische Maßnahmen erstellt – ein wichtiger Planungsschritt, um vom Programm zur Ausführung durch konkrete, realisierbare Projekte zu kommen. Im Unterschied zu Gewässerentwicklungskonzepten (GEK) wird mit dem UK ein Konzept erarbeitet, das direkt auf die Zielerreichung der WRRL ausgerichtet ist."<ref>Quelle: https://www.wwa-ho.bayern.de/fluesse_seen/umsetzungskonzepte_wrrl/gewaesserstrukturelle_massnahmen/index.htm Unter dem Link können die bisher erarbeiteten Umsetzungskonzepte im Amtsbereich des Wasserwirtschaftsamt Hof eingesehen bzw. als PDF-Dateien heruntergeladen werden. Hinweis: Befindet sich ein Umsetzungskonzept derzeit noch in der Abstimmung, so ist es jeweils mit "(ENTWURF)" gekennzeichnet.</ref><noinclude> |
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Version vom 4. August 2020, 13:15 Uhr
Die am 22.12.2000 in Kraft getretene EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde im Jahr 2002 über das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in nationales Recht umgesetzt. Sie bildet die gemeinsame Grundlage für die künftige Entwicklung der Wasserpolitik sowohl für den Gewässerschutz als auch für eine nachhaltige Wasserver- und Abwasserentsorgung.<ref>Cornelia Rösler, Stille Wasser könnten tief sein - Die Rolle der Kommunen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie</ref>
"Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) fordert für Flusswasserkörper (FWK = größerer Gewässerabschnitt oder Zusammenfassung mehrerer kleiner Fließgewässer), welche den sogenannten "guten ökologischen Zustand"<ref>Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie) Abs. 25 ff.</ref> bzw. das „gute ökologische Potenzial“ aufgrund struktureller (hydromorphologischer) Defizite nicht erreichen, Verbesserungen in diesen Bereichen. Dazu geeignete Maßnahmen sind im Maßnahmenprogramm nach EG-WRRL für die einzelnen FWK benannt und müssen auch aus Effizienzgründen (Kosten der Maßnahmen gegenüber deren Wirksamkeit für die Zielerreichung) konkretisiert werden. Im Hinblick auf eine zielgerichtete Umsetzung ist es daher nötig, die geplanten hydromorphologischen Maßnahmen flächenscharf und quantitativ darzustellen. Dafür wird ein so genanntes Umsetzungskonzept (UK) hydromorphologische Maßnahmen erstellt – ein wichtiger Planungsschritt, um vom Programm zur Ausführung durch konkrete, realisierbare Projekte zu kommen. Im Unterschied zu Gewässerentwicklungskonzepten (GEK) wird mit dem UK ein Konzept erarbeitet, das direkt auf die Zielerreichung der WRRL ausgerichtet ist."<ref>Quelle: https://www.wwa-ho.bayern.de/fluesse_seen/umsetzungskonzepte_wrrl/gewaesserstrukturelle_massnahmen/index.htm Unter dem Link können die bisher erarbeiteten Umsetzungskonzepte im Amtsbereich des Wasserwirtschaftsamt Hof eingesehen bzw. als PDF-Dateien heruntergeladen werden. Hinweis: Befindet sich ein Umsetzungskonzept derzeit noch in der Abstimmung, so ist es jeweils mit "(ENTWURF)" gekennzeichnet.</ref>
Institutionen
Normen
EU
- Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie)
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Publikationen
Wikipedia
Arbeitshilfen
Standpunkte
Links
- https://www.wasser-de.de/
- https://www.wasserblick.net/servlet/is/1/
- https://www.wwf.de/2018/november/gewaesserzustand-kritisch/
- https://www.wwa-ho.bayern.de/fluesse_seen/umsetzungskonzepte_wrrl/gewaesserstrukturelle_massnahmen/index.htm
- https://www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/binnengewaesser/gewaesserschutzpolitik/deutschland/umsetzung-der-wrrl-in-deutschland/
- https://www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/binnengewaesser/gewaesserschutzpolitik/deutschland/umsetzung-der-wrrl-in-deutschland/
- http://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/wasser/eu-wrrl/
- https://www.arte.tv/de/videos/088763-000-A/dirk-hendricks-lobbyist-fuer-erneuerbare-energie/
Siehe auch
- Europäisches Raumentwicklungskonzept<ref>vgl. Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie) Abs. 16</ref>
Fußnoten
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