Landschaftsplanung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. Juli 2020, 08:42 Uhr
Die Landschaftsplanung ist im Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege) BNatSchG Kapitel 2 (BNatSchG § 8 - BNatSchG § 12) geregelt. Nach BNatSchG § 8 werden die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege als Grundlage vorsorgenden Handelns im Rahmen der Landschaftsplanung überörtlich und örtlich konkretisiert und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele dargestellt und begründet.
Normen
- BNatSchG § 8 Allgemeiner Grundsatz
- BNatSchG § 9
- BNatSchG § 10
- BNatSchG § 11
- BNatSchG § 12