Vergaberecht: Unterschied zwischen den Versionen

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==Rechtsprechung==
 
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*{{BVerwG 9 C 11.11}}
 
*{{VG Aachen 3 K 244/11}} - Ein [[Widerruf]] des [[Zuwendungsbescheid|Zuwendungsbescheides]] und die Neufestsetzung (Kürzung) der [[Zuwendung]] ist grundsätzlich angezeigt, wenn der Zuwendungsempfänger dadurch einen schweren Vergabeverstoß begeht, dass er die falsche Vergabeart wählt.
 
*{{VG Aachen 3 K 244/11}} - Ein [[Widerruf]] des [[Zuwendungsbescheid|Zuwendungsbescheides]] und die Neufestsetzung (Kürzung) der [[Zuwendung]] ist grundsätzlich angezeigt, wenn der Zuwendungsempfänger dadurch einen schweren Vergabeverstoß begeht, dass er die falsche Vergabeart wählt.

Version vom 23. September 2013, 09:55 Uhr


Rechtsprechung