Ladenschluss: Unterschied zwischen den Versionen
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==Siehe auch== | ==Siehe auch== |
Version vom 14. Juni 2020, 20:57 Uhr
Normen
Allgemeinverfügungen
Außer Kraft
Ortsrecht
Burgkunstadt
Außer Kraft
- Verordnung der Stadt Burgkunstadt über die Freigabe von Sonntagen zum Warenverkauf aus Anlaß von Märkten vom 16.09.2003 (mit Ablauf des 3. Mai 2020 außer Kraft)
Rechtsprechung
Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
- BVerfG, Urteil vom 29.11.1961 - 1 BvR 148/57 = BVerfGE 13, 225 - Ladenschlusszeiten Bahnhofsapotheke
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
- BVerwG, Urteil vom 23.03.1982 - 1 C 157.79 = BVerwGE 65, 167 (Ladenschluss): "1. Eine Ausnahmebewilligung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 LadschlG setzt voraus, daß das zu befriedigende Bedürfnis nur vorübergehender Natur ist (Bestätigung von BVerwG 1 C 43.77). 2. Der Inhaber einer Verkaufsstelle, die der Ladenschlußregelung des § 3 LadschlG unterliegt, wird nicht allein dadurch in seinen Rechten im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO verletzt, daß einem Wettbewerber unter Verstoß gegen § 23 Abs. 1 LadschlG eine Ausnahmebewilligung erteilt wird."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>