Verordnungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. August 2013, 12:47 Uhr
Durch Gemeinden erlassene Verordnungen sind nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig (GO Art. 23 Satz 2 GO). In solchen Verordnungen soll ihre besondere Rechtsgrundlage angegeben werden. (GO Art. 23 Satz 3 GO)